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Vorreiter Schleswig-Holstein – Zur digitalen Notaufnahme in 7 Monaten

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Seit seinem Beschluss im Jahr 2020 stand das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) kontinuierlich zwischen politischen Debatten, Antragsprozessen und technologischen Hürden. Knapp 5 Jahre später läuft nun der Endspurt auf die gesetzlich vorgegebenen Umsetzungsfristen: Viele Maßnahmen mussten operativ bis Ende 2025 realisiert sein, um Abschläge zu vermeiden. Ein Zeitplan, der viele Einrichtungen vor große Herausforderungen stellt.

Ein Positivbeispiel dafür, wie schnell Umsetzungen und Digitalisierungsvorhaben im Rahmen des KHZG erfolgen können, ist das Friedrich-Ebert-Krankenhaus (FEK) im schleswig-holsteinischen Neumünster. Das Schwerpunktkrankenhaus mit rund 700 Betten und mehr als 85.000 Fällen (voll- und teilstationär sowie ambulant) im Jahr hat seine Zentrale Notaufnahme (ZNA) innerhalb von sieben Monaten durch die Förderungen des KHZG digitalisiert.

Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster (FEK) zeigt mustergültige Umsetzung

Im Mai 2025 hat das FEK sein Vorhaben zur Digitalisierung der ZNA per Ausschreibung veröffentlicht. Seit Anfang des Jahres 2026 empfängt das Haus zwischen Ostsee und Nordsee automatisch Patientendaten aus dem Rettungswagen in seiner ZNA, der Kinderklinik und zukünftig auch im Kreissaal – noch bevor die Patienten eintreffen. Alle Datensätze wandern komplett digital in die entsprechenden Kliniksysteme wie Notaufnahmesoftware und Klinikinformationssystem (KIS). Die Prozesse und Systeme sind bereits fester Bestandteil des Alltags in der Notaufnahme, wie Melanie Zeughan, Leitende Oberärztin in der ZNA des FEK bestätigt: „Wir haben schon allerlei aus dem Rettungswagen digital empfangen – Vitaldaten, Patientenstammdaten. Auch EKGs, oder Bilder vom Unfallort, z. B. bei Verkehrsunfällen wären möglich.“ Sie hat die Umsetzung aus ärztlicher Sicht von Beginn an begleitet.  

Digital vom Rettungswagen bis ins KIS

Ein fest definierter Workflow, aufgebaut als Prozess sowie ein Komplettpaket an Vernetzung und Interoperabilität bilden die Basis für die Umsetzung. „Unser Ziel war es einen Mehrwert für alle Anwender zu generieren – das gelingt nur, wenn sowohl die Technik als auch die Prozesse Hand in Hand gehen und voll ausgereift sind“, so Jens Englmaier, Projektmanager am FEK.

Der definierte Workflow beschreibt den gesamten digitalen Datenaustausch, von der Voranmeldung eines Patienten am Notfallort bis zur Aufnahme der Daten in das KIS. Im Rettungswagen hat das Rettungsteam die Möglichkeit mit zwei unterschiedlichen Systemen (NIDApad, pulsation) eine telemedizinische Voranmeldung durchzuführen und diese an das FEK zu senden. Dort angekommen, werden die Daten und das Rettungsdienstprotokoll direkt in die Notaufnahmesoftware (ERPath) und das KIS (CGM Medico) übernommen. Ein zusätzlicher Bettenkapazitätsnachweis (BKN) ist in das Gesamtsystem technisch eingebunden und gibt je nach Verdachtsdiagnose Auskunft zu Kapazitäten, Engpässen und Patientenströmen am FEK.

Dr. med. Marco Kaulfuß, der seit Januar 2026 als Chefarzt in der ZNA tätig ist, zeigt sich zufrieden mit den neuen Umsetzungen: „Wir haben uns auf den Weg gemacht, eine äußerst moderne Struktur für Akut- und Notfallversorgung zu entwickeln, die wir der Bevölkerung von Neumünster und weit darüber hinaus Tag und Nacht zur Verfügung stellen wollen.“

Schneller als das geplante Rettungsdienstgesetz

Anfang Januar 2026 hat das Kabinett in erster Befassung dem Entwurf einer Neufassung des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes zugestimmt. Es sieht unter anderem vor, die Notfallversorgung durch eine stärkere Vernetzung der beteiligten Akteure, Telemedizin und Innovationen in der rettungsdienstlichen Versorgung zu verbessern. Am FEK läuft die Vernetzung mit den Rettungsdiensten bereits auf Hochtouren. Über 350 Patienten pro Woche konnten im Durchschnitt innerhalb der letzten Monate telemedizinisch mit den neuen Systemen vorangemeldet werden.

„Wir haben hier ein sehr gutes Beispiel für die gelungene Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst und Klinik auf allen Ebenen. Es ist wichtig, ein gegenseitiges Verständnis für unsere Arbeit zu schaffen und letzten Endes Patienten gemeinsam bestmöglich zu versorgen“, so Thomas Jürgensmann von der Koordinierungsstelle Rettungsdienst des Schleswig-Holsteinischen Landkreistags. Auch die Rettungsdienste sind zufrieden mit der Implementierung. Sie melden bereits in anderen Häusern in Schleswig-Holstein Patienten telemedizinisch an und übergeben Protokolle in digitaler Form. Mit dem FEK hat sich ein weiteres wichtiges Haus an das bestehende Netzwerk angeschlossen – in Rekordzeit.

Nachhaltige Umsetzung nach Zielsetzung der DIVI und Notfallreform

Die Maßnahmen am FEK sind wohldurchdacht: Keine Prototypen oder Pionierarbeit, sondern ein bewusster Anschluss an ein bestehendes Netzwerk, das deutschlandweit existiert. Damit folgt das FEK der Denkweise der Deutschen Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Diese hat erst kürzlich eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie auf eine „standardisierte, interoperable und einheitliche Datenerfassung“ in der Notfallversorgung plädiert.

Auch ein Blick in die derzeit laufende Notfallreform bestätigt die Vorreiterrolle des FEK. Ein Schlüsselbaustein ist dabei § 133c, der Rettungsdienst, Notaufnahmen und Leitstellen zur digitalen Erhebung, Speicherung und Übermittlung von notfallrelevanten Gesundheitsdaten – idealerweise über bundeseinheitliche Schnittstellen – verpflichtet. Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, Echtzeit-Kapazitätsnachweise für verfügbare Versorgungsressourcen einzuführen. Zwei Vorhaben, denen man in Neumünster mit einer Gesamtlösung gleich zwei Schritte voraus ist.

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