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Verpflichtender Start der eAU- Wie funktioniert das eigentlich?

Foto: katemangostar (Freepik)

Mit dem Start des Jahres 2023 ist nun auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in den Echteinsatz übergegangen. Damit ist das digitale Ersatzverfahren für den bekannten „gelben Zettel" nun für Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen und Arbeitgeber verpflichtend zu verwenden.

Wir erklären Ihnen in einem kurzen Überblick, was die eAU für alle beteiligten Akteure an Neuerungen mit sich bringt und was Sie beachten müssen. 

Für Ärztinnen und Ärzte hat das eAU-Verfahren bereits mit dem Jahr 2022 begonnen. Seither übermitteln sie nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit alle notwendigen Daten zum Versicherten, die bisher auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform zu finden waren, elektronisch an die entsprechende Krankenkasse des Patienten oder der Patientin. Dazu wird die eAU mit dem elektronischen Heilberufsausweis digital signiert und anschließend über die Telematikinfrastruktur versendet.

Versicherte, beziehungsweise Arbeitnehmende haben damit nur noch eine Aufgabe. Sie müssen den Arbeitgeber lediglich über die festgestellte Arbeitsunfähigkeit informieren. Wie diese Meldung abläuft (E-Mail, Anruf, etc.) liegt im Ermessen des Unternehmens. Eine AU in Papierform muss durch das elektronische Verfahren weder beim Arbeitgeber noch bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Der Arbeitgeber ruft nach der Information über die Arbeitsunfähigkeit die entsprechenden Daten bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers ab. Dazu gehören Name, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, Feststellungsdatum, Hinweis auf Erst- oder Folgemeldung sowie Angaben darüber, ob es sich bei der festgestellten Arbeitsunfähigkeit um einen Arbeitsunfall oder dessen Folgen handelt. Der Abruf der eAU ist über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder alternativ über die Online-Ausfüllhilfe sv-net möglich. Es empfiehlt sich den Abruf einige Tage zeitversetzt zur Krankmeldung vorzunehmen, auch abhängig von firmeninternen Regelungen hinsichtlich einer Attestpflicht. Die Techniker Krankenkasse hat auf ihrer Webseite einen Überblick für Firmenkunden erstellt, in dem zwei mögliche Varianten zur praktischen Umsetzung des neuen eAU-Verfahrens in Unternehmen durchgespielt werden.

Die AOK Bayern meldete zum Ende des Jahres 2022, dass das Verfahren zwischen Gesundheitseinrichtungen und Krankenkassen bereits überwiegend digital läuft. Rund 76% der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wurden zuletzt digital übermittelt. Nun gilt es ähnliche Zahlen auch in Zusammenarbeit mit den Arbeitergebern zu erreichen.

Weiterführende Informationen zur eAU finden Sie auf der Webseite der Bundesärztekammer und der jeweiligen Krankenkassen.