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Upgrade für die Videosprechstunde: Verordnungen zukünftig möglich

Foto: Hassan Akhtarini

Zukünftig können Heilmittel, häusliche Krankenpflege sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auch per Videosprechstunde verordnet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zu Beginn des Jahres entschieden und gibt der Videosprechstunde damit neben der bereits 2021 genehmigten Möglichkeit der Krankschreibung ein weiteres kleines Upgrade.

Einige Voraussetzung für die Verordnungen sind jedoch zu erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass die verordnungsrelevante Diagnose in einer persönlichen Untersuchung diagnostiziert werden muss, nicht per Video. Ist dies der Fall gilt für die Verordnung von Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege, dass es sich bei diesen um sogenannte Folgeverordnungen handeln muss.

Voraussichtlich ab Oktober 2023 wird die neu beschlossene Richtlinienänderung in Kraft treten.

Weitere Informationen zu Verordnungen per Videosprechstunden, sowie eine Liste aller Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten des G-BA.

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