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Opt-Out soll Umsetzung der ePA ankurbeln

Foto: Shutterstock

Patienten und Patientinnen, die eine elektronische Patientenakte (ePA) nutzen möchten, müssen diese aktiv beantragen und freischalten – So gestaltet sich das aktuelle Vorgehen rund um die ePA. Angesichts der Tatsache, dass von circa 70 Millionen Versicherten lediglich rund 500.000 einen solchen Antrag gestellt haben, plant die Bundesregierung zukünftig auf eine Opt-Out-Lösung umzusteigen. Dieser Ansatz dreht das aktuelle Verfahren um, sodass Krankenkassen für jeden Versicherten eine ePA einrichten. Patienten können die Annahme der Akte durch einen Widerspruch (Opt-Out) verweigern.

Die Bertelsmann Stiftung und die Stiftung Münch gaben Ende Juli in einem Rechtsgutachten grünes Licht für ein Opt-Out-Modell im Rahmen des deutschen und europäischen Datenschutzrechts. Das Gutachten plädiert für eine Umsetzung, bei der sich der Anspruch der Versicherten auf datenbezogene Selbstbestimmung und das Interesse eines individuellen und kollektiven Gesundheitsnutzens die Waage halten.

Dazu müssen verschiedene offene Aspekte des Opt-Out-Modells geklärt werden. Zum einen steht eine Registrierungspflicht für Akteninhaber zur Debatte, zum anderen muss zwischen der vollständigen Speicherung aller Gesundheitsdaten oder einer Speicherung ausgewählter Informationen entschieden werden. Darüber hinaus besteht die Frage, ob die Datenbefüllung erst nach dem Zeitpunkt der Anlage starten oder auch vorliegende Daten in die ePA übertragen werden sollen. Ein Zugang zur ePA soll sowohl über eine Webseite als auch spezielle Endgeräte, wie z.B. Serviceterminals in Gesundheitseinrichtungen geschaffen werden.

Je höher die Beteiligung der Versicherten und je größer die dadurch entstehende Menge an Gesundheitsdaten wird, desto einfacher müssen Patienten ihre Steuerungs- und Widerspruchsrechte wahrnehmen können. Hier werden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten diskutiert, die eine technische Steuerung durch den Patienten, die Freiheit über die Entfernung von bestimmten Daten und die Zuteilung von Steuerungsberechtigungen an Angehörige umfassen.

Daneben sollten Versicherte ausführlich über die ePA aufgeklärt und beraten werden, besonders wenn es darum geht welche Daten in die ePA aufgenommen werden sollen.

Im „Spotlight" der Stiftung Münch und der Bertelsmann Stiftung zum ePA-Opt-Out finden Sie eine gute Zusammenfassung aller Neuerungen. Zudem können Sie auf der Webseite der Stiftung Münch das gesamte Gutachten einsehen.