Seit Gründung des ZTM setzen wir innovative Modellprojekte rund um das digitale Notfallmanagement um. Der Ursprung der Gründung liegt in der preisgekrönten „Stroke Angel Initiative", die 2005 startete. Ein transdisziplinäres Forschungsteam aus Bad Neustadt, Schweinfurt, Würzburg, Bad Kissingen und Karlsruhe hat den medizinischen Nutzen der Telemedizin nachgewiesen. Dafür bedarf es eines Kümmerers, der die Akteure nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch miteinander vernetzt und Betrieb und Weiterentwicklung moderiert. Das war die Geburtsstunde des ZTM, das diese Rolle übernahm und erfolgreich meisterte. Das digitale Notfallmanagement bildet damit einen großen Teil der DNA des ZTM.
Dadurch haben wir eine telemedizinische Plattform etabliert, um Krankenhäuser mit Rettungsdiensten und Leitstellen flächendeckend telemedizinisch zu verbinden. Zwölf Rettungswagen haben wir damals in der Modellregion Rhön mit der Stroke Unit des Campus Bad Neustadt telemedizinisch angebunden. Mittlerweile haben das viele andere Regionen übernommen: Mehr als 250 Kliniken und über 6.000 Rettungswagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind nun miteinander verknüpft. Unsere Aufgabe besteht nun darin, über all diese Kanäle weiterhin dafür zu sorgen, dass das digitale Notfallmanagement stets präsent ist. Mit den großen Förderprojekten „CAEHR" und „Rettungskette 5G" möchten wir unser Know-how in den nächsten Jahren auch zukunftsweisend zum Einsatz bringen. Zuvor blicken wir allerdings im Rahmen dieser Ausgabe gemeinsam mit Ihnen auf zehn Jahre Notfallmanagement am ZTM zurück und stellen Ihnen einige Meilensteine, Partner und Entwicklungen vor.Viel Spaß bei der Lektüre!
Mit dem Jahr 2020 und dem Ausbruch der Corona-Pandemie wurde das Thema „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ an vielen Stellen zentraler diskutiert denn je. Politik und Kostenträger setzen mit Neuerungen wie dem Krankenhauszukunftsgesetz oder angepassten Regularien zur Nutzung telemedizinischer Anwendungen wie Videosprechstunden und Konsilien dementsprechend wichtige Signale.
Auch wenn die Telemedizin sich in einigen Situationen als „Retterin“ beweisen konnte, hat ihre Nutzungsquote noch deutlich Luft nach oben. Unsere Aufgabe ist es nun, den durch Corona aufgezeigten Bedarfen und Lücken Lösungen gegenüberzustellen und die Akzeptanz telemedizinischer Anwendungen weiter auszubauen. Aufklärung und Beratung stehen dabei im Mittelpunkt. Die Telemedizin bietet für alle Sektoren verschiedene Einsatzmöglichkeiten.
Mit den Projekten „DeinHaus 4.0 Unterfranken“ und „DiCo“, die wir Ihnen im Rahmen dieser Ausgabe vorstellen, setzen wir einen starken Fokus auf diese Aspekte, um neben dem medizinischen Bereich auch den Einsatz der Telemedizin in der Pflege weiter zu fördern.
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Mit Beginn der Corona-Pandemie sprechen die Medien von einer hohen Nachfrage für die Telemedizin. Hierbei ist in fast allen Fällen die Online-Videosprechstunde gemeint. Tatsächlich schätzt man, dass der Anteil der Videosprechstunden an allen Sprechstunden von ca. 0,7 % (2019) auf bislang ca. 2 % (2020) gestiegen ist.
Andere Ansätze wie Telemonitoring, Digitale Befragung, telemedizinische Vernetzung, digitale Hausbesuche, digitales Notfallmanagement, uvm. sind kaum zum Tragen gekommen. Angesichts der Möglichkeiten ist das sehr ernüchternd. Wir müssen also noch stärker aufzeigen, was die Telemedizin leisten kann. Gleichzeitig möchten wir die Barrieren zur Einführung solcher Systeme weiter reduzieren. Wir haben Ihnen in dieser Ausgabe einen Auszug unserer Erfahrungen zu den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten bei Pandemien zusammengestellt.
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Das Bundeskabinett hat am 10.07.2019 das vom Bundesgesundheitsministerium eingebrachte Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen. Es wurde am 27.09.2019 in erster Lesung im Bundestag beraten.
Das Gesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben sollen. Apps auf Rezept, Videosprechstunden einfach nutzen und überall auf ein sicheres Datennetz zugreifen zu können, das sind einige Schwerpunkte des Gesetzes. Mehr dazu erfahren Sie auf Seite 6.
Außerdem erwarten Sie auch in dieser Ausgabe wieder spannende Informationen zur Arbeit des ZTM und zu den Entwicklungen in der Telemedizin.
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Um die Möglichkeiten der Online-Videosprechstunde zu erweitern, wurde der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) zum 01.04.2019 in einem ersten Schritt in mehreren Punkten angepasst. Die Einschränkung auf bestimmte Indi- kationen wurde aufgehoben. Damit haben die Kassenärztliche Vereinigung (KVB) und der GKV-Spitzenverband auf die im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz vorgegebenen Auflagen reagiert. Das ZTM informiert und berät Sie gerne, wie Sie die Videosprechstunde in Ihrer Einrichtung nutzen können. Mehr dazu erfahren Sie auf Seite 4.
Außerdem erwarten Sie auch in dieser Ausgabe wieder weitere spannende Informationen zur Arbeit des ZTM und zu den aktuellen Entwicklungen in der Telemedizin. Viel Spaß bei der Lektüre!Von der Idee bis zum Produkt entwickeln, installieren und betreuen wir telemedizinische Systeme für Ihre Einrichtung und Region.
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