Aktuell befinden sich viele Gesundheitseinrichtungen in Phasen der Markterkundung und Ausschreibungen. Wir möchten Ihnen diese Suche erleichtern, indem wir Ihnen alle Informationen zu unseren Systemen auf dieser Seite übersichtlich zusammengestellt haben.
Wir erfüllen alle Muss-Kriterien der Fördertatbestände zu 100% (ausgenommen Behandlungmanagement und Entlassmanagement). Gerne begleiten wir Sie im Dschungel der Möglichkeiten zwischen "Best-of-Breed" und "digitales Ökosystem". Lassen Sie sich von uns beraten und bauen Sie gemeinsame mit uns eine digitale Strategie aus.
Sie haben die Möglichkeit direkt ein Angebot anzufordern oder sich in unserer Produktwelt ein Bild von unseren Systemen zu verschaffen.
Wir setzen Lösungen ein, die deutschlandweit über 100.000 Patienten monatlich versorgen.
Wir passen unsere Systeme an Sie an oder entwickeln individuelle Lösungen.
Wir bieten höchste Servicequalität für Wartung, Support und Updates.
Wir erfüllen mit unseren Produkten die MUSS-Kritierien einiger Fördertatbestände.
Wir setzen auf international standardisierte Schnittstellen wie HL7 FIHR, DICOM oder GDT.
Wir erfüllen alle Anforderungen und Vorgaben, konform nach DSGVO.
Die Versorgung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern spielt für eine hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung eine große Rolle. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sollen deshalb notwendige Investitionen gefördert werden.
Hierfür wurde der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) errichtet. Dieser umfasst ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro. 3 Milliarden Euro (70%) werden hierbei durch den Bund bereitgestellt und bis zu 1,3 Milliarden Euro (30%) durch die Länder und/oder Krankenhausträger. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
Gefördert werden hierbei Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur der Krankenhäuser, sowie deren vor- und nachgelagerte Strukturen, u.a. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen.
Das Förderprogramm hat das Ziel eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser und den vor- und nachgelagerten Netzwerkstrukturen voranzutreiben.
Die Projekte sollen das Digitalisierungsniveau anheben und technische Ausstattung an den aktuellen Stand der Technik bringen.
Für alle Krankenhäuser in Deutschland bietet sich dadurch die einmalige Chance, Digitalisierung und Vernetzung fördern zu lassen.
Insgesamt werden elf Fördertatbestände in der Förderrichtlinie nach Maßgabe der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung in §21 Abs. 2 KHSFV formuliert.
Schwerpunkt des KHZGs ist die Digitalisierung der Ablauforganisation, Dokumentation und Kommunikation sowie die Verbesserung der Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin. Dadurch soll die Patientenversorgung nachhaltig verbessert werden.
Weitere Informationen finden Sie beim Gesundheitsministerium und dem Bundesamt für Soziale Sicherung.
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz sind auch einige Formalitäten und Fristen zu berücksichtigen. Wir haben hierfür die Expertise, um Sie durch diesen Prozess zu unterstützen.
Hierbei sind diverse Vorgaben zu berücksichtigen, um die MUSS- und KANN-Kriterien zu erfüllen.
Bei der Auswahl der Systeme, die Sie in Ihre Digitalisierungsprojekte einplanen möchten, ist neben der passenden Funktionalität auch auf Interoperabilität, Sicherheit und Datenschutz zu achten.
Im Folgenden haben wir Ihnen daher die konkreten Schritte für die Förderanträge und unsere Auswahl an Systemen zusammengestellt, mit denen wir für Sie ein "Rund-um-Sorglos-Paket" schnüren können.
Mit unserer Expertise und unserem Partnernetzwerk können wir die für Sie passenden Lösungen zusammenstellen und Ihre Digitalisierung zielgerichtet umsetzen.
Dabei können Sie sichergehen, dass wir ausschließlich Systeme einsetzen, die auch förderfähig sind, u.a. bzgl. Interoperabilität, Standards, Integrationsfähigkeit, Informationssicherheit und Datenschutz.
Für weitere Details zu unseren Möglichkeiten empfehlen wir Ihnen einen Blick auf unsere Produkte.
Nachdem das Krankenhaus geklärt hat, welche Fördertatbestände förderfähig sind, erfolgt eine Markterkundung. Viele verschiedene Anbieter bieten im Rahmen der Förderungen Ihre Produkte an. Es kann ratsam sein, sich mehrere Produkte anzuschauen und zu überlegen, welches Produkt in das Krankenhaus passt. Im nächsten Schritt sollte dann ein entsprechendes Orientierungsangebot des Technologieanbieters erfolgen.
Damit das möglichst reibungslos funktioniert und an die diversen Positionen gedacht wird, stellen wir Ihnen ein Angebotsformular bereit.
Die Ausgestaltung ist Ländersache. Die Länder können das Nähere über die Ausgestaltung der Förderanträge der Krankenhausträger festlegen, § 14a Abs. 4 Satz 2 KHG. Das Land trifft die Entscheidung, für welche Vorhaben eine Förderung beim BAS beantragt werden soll. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Länder entscheiden vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen. Informieren Sie sich vorab über die länderspezifischen Regelungen.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung bietet eine Übersicht zu Förderangaben der Bundesländer.
Der Krankenhausträger/die Hochschulklinik muss gegenüber dem zuständigen Land einen Bedarf mit Hilfe des Formulars über die Bedarfsmeldung anmelden. Bei der Bedarfsmeldung geht es insbesondere um die Beschreibung Ihrer Vorhaben, die avisierte Fördersumme sowie die Zuordnung des Fördervorhabens zu einem Fördertatbestand. Das BAS stellt die entsprechenden Formulare bereit.
Die Formulare zur Bedarfsmeldung finden Sie in der Anlage 2 zu dieser Richtlinie sowie auf der Homepage des BAS unter www.bundesamtsozialesicherung.de.
Das Land stellt beim BAS einen Antrag auf Förderung des Vorhabens des Krankenhausträgers. Die entsprechenden Antragsformulare befinden sich in der Anlage 3 zu dieser Richtlinie sowie auf der Homepage des BAS unter www.bundesamtsozialesicherung.de. Dabei macht das BAS gemäß § 14a Abs. 6 Satz 4 KHG von seinem Recht Gebrauch, zum Zwecke einer einheitlichen und wirtschaftlichen Durchführung des Fördervorhabens näheres zur Durchführung des Förderverfahrens zu treffen und Antragsunterlagen nach § 22 Abs. 2 KHSFV in einem einheitlichen Format vorzugeben
Ein Anspruch auf Föderung besteht nicht.
Das Reifegradmodell und die damit verbundene Evaluationsforschung verfolgt zum einen das Ziel zu eruieren, inwieweit sich der digitale Reifegrad der geförderten Krankenhäuser im Zeitraum Juni 2021 bis Juni 2023 durch die (Teil-)Umsetzung der Fördervorhaben verbessert hat, aber auch, inwieweit nicht geförderte Kliniken das Krankenhauszukunftsgesetz als Anlass genommen haben, Maßnahmen umzusetzen, um ihren digitalen Reifegrad zu verbessern. Das Krankenhaus hat folglich zwei Jahre, um den digitalen Reifegrad zu verbessern.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Rahmen einer Ausschreibung das Konsortium „DigitalRadar“ beauftragt diese Evaluation durchzuführen. Die Projektpartner sind HIMSS Europe, inav – Institut für angewandte Versorgungsforschung, Lohfert & Lohfert, RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und Universität St. Gallen. Hier können Sie eine Evaluierung des Reifegrads der Krankenhäuser hinsichtlich der Digitalisierung informieren.
Das BAS prüft die Anträge der Länder und die darin enthaltenen Fördervoraussetzungen. Es entscheidet über die Anträge durch Bescheid und zahlt die bewilligten Mittel an das antragstellende Land aus (§ 23 Abs. 1, § 6 Abs. 1 KHSFV). Die Länder haben dem BAS unverzüglich, spätestens jedoch 15 Monate nach der Bekanntgabe des Auszahlungsbescheides ihren Bescheid über die Förderung des jeweiligen Vorhabens, vorzulegen.
Eine Mehrfachförderung ist ausgeschlossen. Eine Mehrfachförderung liegt nicht vor, wenn es sich um getrennte Abschnitte eines Vorhabens handelt und insoweit eine sachliche Differenzierung und Kostentrennung möglich ist.
Die Fördermittel decken Kosten für Maßnahmen im Bereich der informations- und kommunikationstechnischen Ausstattung, personelle Maßnahmen einschließlich Schulungen sowie für Umbaumaßnahmen.
In der Förderrichtlinie werden sogenannte "Fördertatbestände" mit "Muss"- und "Kann"-Kriterien vorgegeben.
Mit unserer langjährigen Expertise und etablierten Lösungen können Sie die Fördertatbestände 1, 2, 8 und 9 in die Umsetzung bringen.
Folgende Auflistung dient Ihnen zur Übersicht und zeigt, mit welchen Produkten, welche Fördertatbestände erfüllt werden.
Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik (§ 19 Abs. 1 Satz 1Nr 1KHSFV)
Unsere Produkte erfüllen 100% der MUSS-Kriterien des Fördertatbestandes 1:
Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik (§ 19 Abs. 1 Satz 1Nr 1KHSFV)
Unsere Produkte erfüllen 100% der MUSS-Kriterien des Fördertatbestandes 1:
Patientenportale (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV) - Digitales Aufnahmemanagement
Unsere Produkte erfüllen 100% der MUSS Kriterien des Fördertatbestandes 2 - Digitales Aufnahmemanagement:
Unsere Produkte erfüllen folgende KANN-Kriterien:
Für einige Kriterien ist zunächst eine Prüfung Ihrer konkreten Anforderungen notwendig. Wir prüfen dabei auch wie Ihr KIS und weitere Systeme bestmöglich integriert werden können. Wir sind dabei flexibel bei der Auswahl von passenden Hard- und Softwaresystemen.
Patientenportale (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV) - Digitales Behandlungsmanagement
Unsere Produkte erfüllen 67% der MUSS Kriterien des Fördertatbestandes 2 - Digitales Behandlungsmanagement:
Unsere Produkte erfüllen folgende KANN-Kriterien:
Die Funktionen bezüglich der Durchführung einer mobilen und digitalen Visite, der Speicherung der Daten in der elektronischen Patientenakte nach §341 SGB V sowie der elektronischen Steuerung der klinischen Arbeitsabläufe sind am besten über Ihr KIS bzw. Primärsystem zur Medizinischen Dokumentation und Patientendatenmanagement abzudecken.
Alle weiteren Funktionen zur patientenseitigen Kommunikation und Koordination können über unser Patientenportal umgesetzt werden. Daher sind wir uns sicher, dass wir mit unserem Patientenportal und Ihrem Primärsystem zusammen alle MUSS- und KANN-Kriterien erfüllen werden.
Wir unterstützen Sie gerne mit unserem Partnernetzwerk, um für Sie mit einer passenden Lösung eines oder mehrerer Partner auf 100% zu kommen.
Patientenportale (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV) - Digitales Entlass- und Überleitungsmanagement
Unsere Produkte erfüllen 33% der MUSS Kriterien des Fördertatbestandes 2 - Digitales Entlass- und Überleitungsmanagement:
Wir unterstützen Sie gerne mit unserem Partnernetzwerk, um für Sie mit einer passenden Lösung eines oder mehrerer Partner auf 100% zu kommen.
Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und anderen Versorgungseinrichtungen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KHSFV)
Unsere Produkte erfüllen 100% der MUSS-Kriterien des Fördertatbestandes 8:
Folgende KANN-Kriterien werden ebenfalls erfüllt:
Informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KHSFV)
Unsere Produkte erfüllen zu 100% den Fördertatbestand 9 durch:
Folgende KANN-Kriterien werden ebenfalls erfüllt:
Informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KHSFV)
Unsere Produkte erfüllen 100% der MUSS Kriterien des Fördertatbestandes 9 - Telemedizinisches Netzwerk mit vor- und nachgelagerten Leistungserbringern
Unsere Produkte erfüllen folgende KANN-Kriterien:
Von der Idee bis zum Produkt entwickeln, installieren und betreuen wir telemedizinische Systeme für Ihre Einrichtung und Region.
Unsere Produkte sind CE-zertifizierte Medizinprodukte der Klasse I nach MDD
Sieboldstrasse 7
97688 Bad Kissingen
+49 971 785529-0
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