Das Jahr 2020 hat zahlreiche Neuerung hinsichtlich der Abrechnung von telemedizinischen Leistungen mit sich gebracht. In diesem Zuge möchten wir nochmals die Ausweitung von Telekonsilien aufgreifen, die seit Oktober 2020 mit neuen Leistungen in den EBM aufgenommen wurden.
Während die bisherigen abrechenbaren Leistungen auf die Befundbeurteilung von Röntgen- und CT-Aufnahmen beschränkt waren, können nun auch niedergelassene Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte ihre Kolleginnen und Kollegen digital sowohl für eine fachfremde Meinung oder eine Zweitmeinung zu Rate ziehen.
Anhand eines Beispiels bedeutet das, dass sich beispielsweise ein Kardiologe mit einer fachfremden Fragestellung an einen Neurologen wenden kann oder aber auch mit einer Fragestellung desselben Fachgebiets an einen weiteren Kardiologen, um mit ihm seine Einschätzung zu besprechen.
Konkret definiert werden dabei drei Leistungen, die nun in diesem Rahmen abrechnungsfähig sind:
Auch wir bieten mit unserem Produkt „DoConnect" unsere eigens entwickelte Telemedizinplattform für Telekonsile an. Diese ist bereits in einigen Einrichtungen im Einsatz. Im stationären Bereich können hierbei auch Fördermaßnahmen des Krankenhauszukunftsgesetz berücksichtigt werden. Mehr dazu erfahren Sie unter ztm.de/produkte/doconnect. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an!
Von der Idee bis zum Produkt entwickeln, installieren und betreuen wir telemedizinische Systeme für Ihre Einrichtung und Region.
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